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Gemeinsamer Brief der anerkannten Naturschutzverbände NABU Brandenburg e.V., Grüne Liga Brandenburg e.V., BUND Brandenburg e.V. und der Naturfreunde Brandenburg e.V.

an:

 
 
 
 
 
 

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz

Minister Axel Vogel

Postfach 601150

14411 Potsdam

 
 
 
 
 
 

Landesamt für Umwelt

Präsident Dirk Ilgenstein

Postfach 106061

14410 Potsdam

 
 
 
 
 
 

Potsdam, 28.05.2021

Sehr geehrter Herr Vogel, sehr geehrter Herr Ilgenstein,

 

mit großem Erstaunen und tiefer Besorgnis müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass trotz der aktuellen Gutachten zur Störfallsicherheit der Tesla Gigafabrik Grünheide dem Unternehmen weiterhin ungebremst Zulassungen für den vorzeitigen Beginn eingeräumt werden.

 

Dabei machen die Gutachten klar, dass das Sicherheitskonzept des Unternehmens grundlegend überarbeitet werden muss und mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit nicht unerhebliche Änderungen in den Betriebsabläufen und möglicherweise auch bauliche Veränderungen notwendig werden. So muss insbesondere der als am schwer­wiegendsten einzustufende Störfall eines Kühlmittel-Austritts verbunden mit der Entstehung von hoch­giftigem Fluorwasserstoff von Grunde auf neu betrachtet und bewertet werden. Die Genehmigungs­fähigkeit der Anlage muss vorbehaltlich dieser Untersuchung als "offen" angesehen werden; vor diesem Hintergrund ist eine nach § 8a BImSchG erforderliche positive Genehmigungsprognose nicht mehr haltbar. Auch muss nach den Erkenntnissen der genannten Gutachten derzeit jedenfalls als offen gelten, ob der Betrieb den erweiterten Pflichten der Störfallverordnung unterfällt. Ohne Veränderung des Betriebskonzepts muss nach derzeitigem Erkenntnisstand vielmehr davon ausgegangen werden, dass das beantragte Vorhaben einen Betriebsbereich der oberen Klasse darstellt und daher den erweiterten Pflichten unterfällt. Ist dies der Fall, ist eine Prognose zur Genehmigungsfähigkeit ohne Vorliegen des nach § 9 der 12. BImSchV erforderlichen Sicherheitsberichts seriös nicht möglich und unter Berücksichtigung der Anforderungen des § 8a BImSchG rechtlich nicht haltbar. Aus unserer Sicht ist es vor diesem Hintergrund derzeit nicht nur unvertretbar, weitere Zulassungen des vorzeitigen Beginns zu erlassen. Vielmehr sind die bereits erteilten Zulassungen, soweit diese noch nicht umgesetzt sind, bis zur Klärung der genannten Fragen unverzüglich zu widerrufen.

 

Wir bitten daher dringend um ein klärendes Gespräch mit Ihren Häusern, das aufgrund der großen Brisanz noch in der kommenden Woche, spätestens jedoch bis 10.6.2021 stattfinden sollte.

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Friedhelm Schmitz-Jersch, NABU, Heinz-Herwig Mascher, Grüne Liga, Axel Kruschat, BUND, Grit Gehrau, Naturfreunde

 

Hintergrund:

BBU-Gutachten zum Störfallrecht vom 11.01.2021 (pdf, 552 KB), Ergänzung vom 13.01.2021 (pdf, 148 KB), Widerspruch vom 11.06.2021 gegen die Zulassung des vorzeitigen Beginns (pdf, 142 KB)