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Grüne Liga Brandenburg e. V.

Lindenstraße 34

14467 Potsdam

 
 
 
 
 
 

Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e. V.

Prinz-Albrecht-Straße 55

53113 Bonn

 
 
 
 
 
 

Offener Brief

Erörterungstermine in umweltrechtlichen Verwaltungsverfahren

Sehr geehrte Frau Hasselmann,

sehr geehrter Herr Kutschaty,

sehr geehrter Herr Kuhle,

 

mit diesem Schreiben möchten wir uns an Sie als Vertreterin und Vertreter Ihrer Parteien in der Arbeitsgruppe 1 "Moderner Staat und Demokratie", die insbesondere die Themen "Planungsbeschleunigung und Partizipation" im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP behandelt, wenden.

 

Die unterzeichnenden Organisationen sind äußerst besorgt, dass aufgrund zukünftiger Entscheidungen in Koalitionsverhandlungen über Planungsbeschleunigungen Erörterungstermine in umweltrechtlichen Verfahren gänzlich entfallen könnten oder nur noch in Ausnahmefällen durchgeführt würden. Der Erörterungstermin ist eine seit Jahrzehnten bestehende Errungenschaft im Umweltrecht und Ausdruck einer Gesellschaft, die auf Partizipation setzt. Erörterungstermine sind ein fester Bestandteil unserer gelebten Demokratie. Sie stellen einen Dialog auf Augenhöhe mit der Bevölkerung dar. Auf einem derartigen Termin können Einwendende, Antragsteller sowie Behörden ganz erheblich zu einer optimalen Sachverhaltsaufklärung und damit zu sachgerechten Entscheidungen beitragen.

 

Grundlage eines Erörterungstermins sind die vom Vorhabenträger vorgelegten Antragsunterlagen und die darauf beruhenden Einwendungen von Behörden, Verbänden oder betroffenen Bürgerinnen und Bürgern. Die Anhörung gestattet üblicherweise einen Dialog zwischen einzelnen Beteiligten, ermöglicht Nachfragen und führt im Idealfall auch zu Kompromissen, um das Vorhaben für alle Betroffenen akzeptabel zu gestalten.

 

Von zentraler Bedeutung ist die Sachverhaltsaufklärung im Erörterungstermin. Nur wenn beispielsweise Antrag­steller und Fachbehörden konkret zu den Fragen und Bedenken der Einwendenden Stellung nehmen, können die notwendigen Grundlagen einer sachgerechten Verwaltungsentscheidung hinsichtlich komplexer Vorhaben geschaffen werden. Dies dient gerade dem Schutz der Umwelt und der natürlichen Lebensgrundlagen.

 

Ein solcher Dialog kann aber nur bei einer persönlichen Interaktion von anwesenden Personen entstehen. Ein rein verschriftlichtes Verfahren, wie es derzeit die im Planungssicherstellungsgesetz geregelte Online-Konsultation ist, führt zwar zu einem Austausch von Argumenten, kann aber keine Aufklärung von Miss­verständnissen, Beantwortung von Nachfragen, die aus der Erwiderung entstanden sind und kein Abwägen von Kompromisslinien ermöglichen, weil der Frage-Antwort-Wechsel unterbrochen ist bzw. nicht erfolgt.

 

Die aktuellen Erfahrungen mit Online-Konsultationen, die gemäß dem Planungssicherstellungsgesetz die Erörte­rungstermin durch rein schriftliche Verfahren ersetzen, untermauern unsere Einschätzung. Im Rahmen dieser Online-Konsultationen werden die Einwendungen gegen ein Vorhaben sowie die Äußerungen der Behörden und des Antragstellers in einer Synopse zusammengefasst. Anschließend können die Einwendenden letztmalig Stellung zu den in der Synopse dargelegten Aussagen nehmen. Danach endet die Beteiligung der Öffentlichkeit.