Kopfbild
Kopfbild
Bildabschluss
 
 
 
 
 
 
 

Gemeinsame Pressemitteilung der Grünen Liga Brandenburg e.V. und des NABU Brandenburg e.V.

Tesla muss beim Artenschutz nachbessern / Dammbruch verhindert

Oberverwaltungsgericht folgt Argumenten der Naturschutzverbände

Potsdam, 19.12.2020: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist mit seinem heutigen Beschluss zur Waldrodung auf dem Tesla-Gelände in Grünheide der Argumentation der Naturschutzverbände NABU und Grüne Liga gefolgt, die die Vernachlässigung des Artenschutzes bemängelten. Der Eilantrag der Naturschützer hatte sich gegen eine unzulässige Behördenentscheidung gerichtet.

"Wir freuen uns sehr über dieses Ergebnis und hoffen, dass über diesen Fall hinaus die Belange des Natur- und Artenschutzes bei Investor, Behörden und Politik demnächst mehr Berücksichtigung erfahren. Es geht den Ver­bänden nicht darum, die Ansiedlung eines Großinvestors zu verhindern, sondern darum, deutlich zu machen, dass die globale Klima- und Artenkrise gleichwertig sind. Klima- und Artenschutz müssen gemeinsam gedacht und vorangebracht werden," betont Christiane Schröder, Geschäftsführerin des NABU Brandenburg. "Im kon­kre­ten Fall ging es darum, einen Dammbruch im Artenschutzrecht zu verhindern – das ist uns gelungen. Auch künftig bleiben die Anforderungen an Umsiedlungsmaßnahmen für geschützte Arten streng und damit auf dem fachlich notwendigen hohen Niveau."

 

"Die Entscheidung des Gerichtes führt zu einer Zäsur, die alle Beteiligten dafür nutzen sollten, um neue Wege im Umgang mit unseren natürlichen Lebensgrundlagen und dem Miteinander zu finden," fordert Michael Gan­schow, Geschäftsführer des Grüne Liga Brandenburg e.V.. Nach dem Beschluss des Oberverwaltungs­gerichtes muss entweder auf Teile der geplanten Rodung verzichtet werden oder eine Artenschutzrechtliche Ausnahme geprüft werden. Dann müsste Tesla seine Vermeidungs- und Ersatzmaßnahmen nachbessern.

 

"Die Umweltverbände haben nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, Missstände aufzudecken und natur­schutzrechtlich problematische Verfahren prüfen lassen, dies gehört zu ihren satzungsgemäßen Aufgaben. Sie sind nicht die Ursache des Problems, sondern weisen lediglich auf Notwendigkeiten und den rechtlichen Rahmen hin. Meine Mandanten sind gern bereit, ihr Knowhow einzubringen und haben u.a. im Erörterungs­termin deutlich gemacht, dass sie an einem konstruktiven Miteinander interessiert sind," stellt Thorsten Deppner, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Experte für Umweltrecht, fest.

 

Tesla hat im Zuge der anstehenden Bauarbeiten noch einige naturschutzfachliche Herausforderungen zu bewältigen. Um dies zielgerichtet tun zu können, ist eine höhere Verlässlichkeit bei den Planungen und sehr viel mehr Transparenz als bisher notwendig. Eine Konsequenz aus diesem Verfahren muss sein, dass das Land Brandenburg mehr in den behördlichen Naturschutz investiert. Insbesondere im Arten- und Biotopschutz hat die Sparpolitik der letzten Jahrzehnte zu einem Personalabbau geführt, der das Land bei solchen Fehlentscheidungen teuer zu stehen kommt.

 
 
 
 
 
 

Einladung zur digitalen Pressekonferenz

Termin: 19.12.2020 - ab 10:00 Uhr

Einwahl über: https://chat.nabu-bb.de/b/dav-yqb-hr9-pxy

Zugangscode: 437343

 

Das genutzte Webkonferenzsystem ist BigBlueButton. Bei Fragen: Anleitung für Teilnehmer - oder melden Sie sich bitte an: wagner @ nabu-bb.de