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Foto von Kleinem Fuchs (Schmetterling) auf Blüte

Kleiner Fuchs. Foto: Pixabay

Gemeinsame Positionen der Umwelt- und Verkehrsverbände zur Landtagswahl 2019 in Brandenburg

 

Anlässlich der Landtagswahl am 1.9.2019 haben die brandenburgischen Umwelt- und Verkehrsverbände gemeinsame Forderungen an die künftige Landesregierung formuliert. Im Folgenden sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst. Die vollständigen Begründungen sowie die Forderungen sind in der Langversion des Positionspapiers nachzulesen. Es kann hier (PDF, 577KB) und auf den Webseiten der anderen Verbände heruntergeladen werden.

 
 
 
 
 
 

1 Landwirtschaft

 

Die Förderpolitik in der Landwirtschaft muss so geändert werden, dass "öffentliche Gelder nur noch für öffentliche Leistungen", d.h. den Schutz der Lebensgrundlagen, eingesetzt werden. Wir fordern von der künftigen Landesregierung, die Agrarwende hin zu einer naturverträglichen Landwirtschaft konsequent voranzutreiben, auf eine Neuausrichtung der EU-Agrarpolitik und der EU-Naturschutzförderung hinzuwirken, die maximalen Umschichtungsmöglichkeiten von der 1. Säule (Flächenprämien) in die 2. Säule (Umweltschutzleistungen) bei den EU-Agrarmitteln auszuschöpfen sowie die ökologische Landwirtschaft umfassend zu fördern (Ziel: Anteil von mindestens 25 % im Jahr 2030). Agrarumweltmaßnahmen müssen zudem auch für den Ackerbau definiert und auf die Ausgleichszulage zugunsten umweltbezogener Maßnahmen verzichtet werden.

 

Insbesondere der fortwährende Einsatz von Pestiziden belastet die Umwelt und trägt zum Rückgang der Artenvielfalt bei. Wir fordern von der künftigen Landesregierung die Schaffung einer unabhängigen Landeskoordinationsstelle für Naturschutzberatung, Ausbau und Stärkung einer auf ökologisch verträgliche Flächenbewirtschaftung und strukturfördernde Maßnahmenumsetzungen ausgerichteten Beratung von Landwirt*innen und die Entwicklung einer landesweiten Pestizidreduktionsstrategie auf Basis eines Pestizidmonitorings.

 

Vor dem Hintergrund bereits spürbarer Klimaänderungen wird es auch für Landwirtschaftsbetriebe immer wichtiger, sich mit den Folgen des Klimawandels auseinanderzusetzen. Wir fordern von der künftigen Landesregierung finanzielle Hilfe bei Ernteeinbußen an vorbeugende Maßnahmen zur Klimaanpassung und zum Klimaschutz zu knüpfen, Boden- und Moorschutz als Klimaschutzmaßnahmen zu verstärken sowie Tierhaltungszahlen grundsätzlich an Flächenverfügbarkeit zu binden.

 

In der Tierhaltung fordern wir von der künftigen Landesregierung, dass die nach dem erfolgreichen Volksbegehren gegen Massentierhaltung im Tierschutzplan festgeschriebenen Maßnahmen müssen konsequent umgesetzt werden. Die Weidetierhaltung muss eine angemessene Förderung erhalten, welche auch den Aufwand für den Schutz vor Wölfen berücksichtigt.

 

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2 Verkehr

 

Der CO2-Ausstoß im Verkehrssektor ist in Brandenburg in den vergangenen Jahren sogar gestiegen. Um diesen Trend umzukehren, müssen alle Landesteile in regelmäßiger Taktung mit dem öffentlichen Verkehr (ÖV) erreichbar sein. Wir fordern von der künftigen Landesregierung ein Konzept zum stufenweisen Ausbau des öffentlichen Verkehrs mit dem Ziel, den Anteil des ÖVs in Brandenburg bis 2035 zu verdoppeln. Außerdem fordern wir die Einführung eines "Brandenburg-Taktes", die Erweiterung des nächtlichen Fahrplanangebotes insbesondere an den Wochenendnächten und die Schaffung von "on-demand-Angeboten" als Zubringer zu den Hauptstrecken. Streckenreaktivierungen, das Potential von "Überland-Straßenbahnen" und neue Radialverbindungen nach Berlin sollten geprüft und der grenzüberschreitende Schienenverkehr nach Polen verbessert werden. Es braucht mehr Geld für eine zukunftsfähige Verkehrspolitik und die Regionalisierungsmittel des Bundes müssen vollständig an die Verkehrsbetriebe weitergeleitet werden.

 

Das Fahrrad wird derzeit zu wenig als ein gleichberechtigtes Verkehrsmittel angesehen und gefördert. Wir fordern von der künftigen Landesregierung eine Erhöhung der Landesmittel für den Radverkehr auf mindestens 50 Millionen Euro pro Jahr. Die Kommunen müssen bei der Planung, Finanzierung und dem Bau von gemeinde- und kreisübergreifenden Radschnellverbindungen vom Land unterstützt werden. In den öffentlichen Verkehrsmitteln muss es ausreichende Mitnahmemöglichkeiten von Fahrrädern geben.

 

Wir befürworten die Binnenschifffahrt dort, wo sie der Umwelt nützt. Die Brandenburger Wasserstraßen müssen jedoch ökologischer gestaltet werden, um die Vorgaben der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bis 2027 zu erreichen. Wir fordern von der künftigen Landesregierung, sich am tatsächlichen Transportaufkommen und am Bundesverkehrswegeplan zu orientieren, wenn sie sich für den Ausbau von Wasserstraßen einsetzt. Zum Umgang mit dem Ausbau der Grenzoder und der parallel verlaufenden Havel-Oder-Wasserstraße sowie des Oder-Spree-Kanals muss zusammen mit der Bundesregierung ein Konzept erstellt werden. Für den Wassertourismus dürfen kleinere Gewässer für motorisierte Sportboote nicht bzw. nur im Ausnahmefall unter strengsten Auflagen geöffnet werden.

 

Der öffentliche Raum steht allen Menschen als attraktiver Lebensraum zur Verfügung. Bei der Verkehrsplanung sollten daher die Bedürfnisse der Menschen z.B. nach Lärmschutz, Verkehrssicherheit und Erreichbarkeit im Mittelpunkt stehen. Wir fordern von der künftigen Landesregierung für alle Verkehrsprojekte und -planungen auf Landesebene eine Beteiligungsstrategie mitzudenken und umzusetzen und genderspezifische Aspekte sowie Bedürfnisse von mobilitätseingeschränkten Menschen bei Planung und Bestandsanalyse zu berücksichtigen.

 

Verkehrssicherheit: "Vision Zero" bedeutet: Jeder Verkehrstote ist ein Toter zu viel. Wir fordern von der künftigen Landesregierung sich für eine StVO-Änderung mit Regel-geschwindigkeit Tempo 30 in Ortschaften und höchstens Tempo 80 auf Landstraßen sowie Höchstgeschwindigkeit Tempo 120 auf Autobahnen einzusetzen. Verkehrssicherheitskampagnen und -projekte aller Verbände, die sich für das Erreichen von "Vision Zero" engagieren, sollen unterstützt werden.

 

Es sollte ein Konzept entwickelt werden, welches das Potenzial für die Digitalisierung und das autonome Fahren im öffentlichen Verkehr für Brandenburg prüft und Maßnahmen für die Umsetzung vorschlägt.

 

Mehr Forderungen zum Thema Verkehr

 
 
 
 
 
 

Um Mobilitätsbildung im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen, fordern wir eine dauerhafte Förderung von Projekten, die die aktive und nachhaltige Mobilität von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unterstützen.

 

Alleen sind ein wichtiger Landschaftsbestandteil Brandenburgs. Obwohl ihr Schutz gesetzlich festgelegt ist, sind sie weiterhin gefährdet. Wir fordern von der künftigen Landesregierung die strikte Durchsetzung der gesetzlichen Nachpflanzpflicht für gefällte Alleebäume entsprechend § 17 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes durch einen für alle Straßenbaulastträger verbindlichen Erlass. Außerdem muss die Alleenkonzeption grundlegend überarbeitet werden, mit dem Ziel, Abgänge von Alleebäumen in jedem Jahr mindestens im gleichen Umfang zu ersetzen. Ein Alleenfonds zur finanziellen Absicherung von Nachpflanzungen soll geschaffen werden. Um Baumschäden zu verhindern, muss der Streusalzeinsatz auf den Straßen reduziert und die fachliche Qualifizierung der Mitarbeiter der Straßen- und Umweltbehörden für eine fachgerechte Baum- und Jungbaumpflege sichergestellt werden.

 

Der Flugverkehr beeinflusst maßgeblich das Weltklima. Brandenburg sollte daher alles in seiner Macht Stehende tun, um den Flugverkehr möglichst zu reduzieren. Wir fordern von der künftigen Landesregierung die Subventionierung aller Flughäfen abzubauen, die Planungen für eine dritte Startbahn am Flughafen BER einzustellen und ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr durchzusetzen.

 

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3 Energie und Klima

 

Für einen konsequenten Klimaschutz braucht es ein brandenburgisches Klimaschutzgesetz, welches das zur Erreichung des Pariser Klimaabkommens notwendige Ziel von maximal 20 Millionen t CO2 in 2030 sowie Klimaneutralität in 2050 verbindlich festschreibt

 

Eine Steigerung der Energieeffizienz ist für das Gelingen der Umstellung auf 100 Prozent erneuerbare Energien dringend notwendig. Besonders im Bereich der Gebäudesanierung und im Verkehr sind dafür in Zukunft zusätzliche Maßnahmen nötig. Wir fordern von der künftigen Landesregierung die Ergreifung wirksamer Maßnahmen, um den Endenergieverbrauch in Brandenburg bis 2030 um mindestens 22 Prozent gegenüber 2014 zu senken.

 

Der Kohleausstieg in Brandenburg muss bis 2030 erfolgen, um die Einhaltung der Pariser Klimaziele zu gewährleisten. Die Kohleverbrennung in Jänschwalde muss unabhängig vom Fortschritt des dort geplanten "Innovationsprojektes" allerspätestens 2025 beendet werden. Die Landesregierung muss den Strukturwandel zügig und mit hoher Priorität vorantreiben und dabei auf nachhaltige Projekte achten, die eine CO2-neutrale Zukunft ermöglichen und die Zivilgesellschaft einbinden. Zum erfolgreichen Strukturwandel gehört auch, für Planungssicherheit für die Menschen in Proschim zu sorgen, welche nach wie vor von der Umsiedelung für den neuen Tagebau Welzow-Süd II bedroht sind. Sie muss neue Tagebaue - und das ist ausdrücklich auch der Tagebau Welzow-Süd II – im Landesentwicklungsplan grundsätzlich ausschließen und den Braunkohlenplan Welzow-Süd II aufheben. Außerdem müssen zur insolvenzfesten Sicherung der Rückstellungen Sicherheitsleistungen von der LEAG eingefordert werden.

 

Die Effizienzsteigerung muss oberste Priorität erhalten, um den notwendigen Ausbau der Windenergie und die damit verbundenen Auswirkungen für Anwohner*innen und Umwelt auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Wir fordern von der künftigen Landeregierung, den notwendigen Windkraftausbau naturverträglich zu gestalten. Das heißt: Verzicht auf Windkraftanlagen im Wald, Vorschreiben aller planerischen sowie technischen Möglichkeiten zur Verringerung von Vogel- und Fledermausschlag, bessere Kontrolle der Einhaltung von naturschutzfachlichen Auflagen. Zur Erhöhung der Akzeptanz von Windkraftanlagen sollten Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung in Antrags- und Genehmigungspraxis verstärkt werden sowie eine frühzeitige Verbändebeteiligung erfolgen.

 

Bei der Energiegewinnung aus Biomasse wurde das Ziel der brandenburgischen Energiestrategie für 2030 bereits übererfüllt. Da bereits jetzt negative Auswirkungen auf Natur und Umwelt festzustellen sind, muss die Biomasse gedrosselt werden. Wir fordern von der künftigen Landesregierung, den Anbau von alternativen Energiepflanzen mit Blühaspekt und die Verwendung von Reststoffen durch finanzielle Anreize attraktiver zu machen und stets die Gesamtklimabilanz der Biomasse-Energie zu berücksichtigen.

 

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4 Natur- und Artenschutz

 

Für die Sicherung, Stärkung und Entwicklung von Großschutz- und FFH-Gebieten bedarf es einer fortwährenden Qualifizierung der Naturschutzfachbehörden, aber auch der Behörden für Wasser, Jagd und Landwirtschaft auf allen Ebenen. Wir fordern von der künftigen Landesregierung daher eine bessere Qualifizierung und personelle Aufstockung in den Naturschutzfachbehörden. Es braucht Leitlinien für den Schutz von FFH-Gebieten und mittelfristig muss zur Ausweisung dieser als Naturschutzgebiete zurückgekehrt werden. Wir fordern außerdem ein wirksames, nachhaltiges und langfristig angelegtes Konzept für eine konkrete Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL), geeignete flexible Förderinstrumente für Flächeneigentümer*innen, Flächennutzer*innen und Betroffene sowie ausreichend fachkundiges Personal als klare Ansprechpartner mit Kontinuität für betriebsbezogene Beratungen für die Förderung und Umsetzung der FFH-RL. In der Umsetzung der Maßnahmenpläne durch Landesbehörden, z. B. im Landeswald, erwarten wir Vorbildcharakter. Die gute fachliche Praxis in der Flächenbewirtschaftung muss aktualisiert und besser kontrolliert werden. Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege müssen besser gefördert werden.

 

Das Land Brandenburg hat für den Schutz von gefährdeten Arten verschiedene Programme aufgelegt. Wir fordern von der künftigen Landesregierung, dass bestehende Managementpläne sollen mit allen beteiligten Akteuren im weiteren Dialogprozess fachlich und sachlich evaluiert und weiterentwickelt werden. Die herausgegebenen Roten Listen bedürfen einer dringenden Aktualisierung und Überarbeitung Der Schutz gefärdeter Arten muss wieder in den Fokus der behördlichen Naturschutzarbeit rücken. Es braucht eine konkrete Untersetzung des Maßnahmenprogramms Biologische Vielfalt.

 

Nach den Zielvorstellungen der Bundesregierung und der Landesregierung sollen 2 % der Landesfläche als sog. "Wildnisgebiete" einer natürlichen Sukzession und Entwicklung vorgehalten werden. Wir fordern von der künftigen Landesregierung die Erarbeitung eines Wildniskonzeptes für Brandenburg und die Unterstützung weiterer Flächenübertragungen an Stiftungen und Verbände für Wildnisentwicklung. Außerdem sollte das Land selbst Flächen für die Sicherung von Wildnisflächen erwerben.

 

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5 Waldschutz

 

Beim Waldschutz fordern wir von der künftigen Landesregierung eine stärkere Förderung des ökologischen Waldumbaus inklusive Erhöhung des Totholzanteils sowie eine Verbesserung der Klimaanpassung durch Aufforstung nach Waldbränden mit Mischwald. Die Förderung des massiven Waldwegebaus muss beendet werden und auf zehn Prozent der öffentlichen Waldfläche sollen Wildnisflächen ausgewiesen werden.

 

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6 Gewässerschutz

 

Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hat sich als zentrales Instrument zur Umsetzung

eines wirkungsvollen Gewässerschutzes grundsätzlich bewährt. Der Verpflichtung ihrer Umsetzung ist Brandenburg bisher jedoch nur unzureichend nachgekommen: weniger als 20 Prozent der Fließgewässer Brandenburgs befinden sich derzeit in dem geforderten ökologisch guten Zustand. Wir fordern von der künftigen Landesregierung eine konsequente

Umsetzung der WRRL ohne Abschwächung der Ziele. Dafür braucht es angemessene finanzielle und personelle Ressourcen in den Wasserbehörden. Das Land muss ausreichend Flächen für Umsetzung von Maßnahmen zur Verfügung stellen und die Gewässerunterhaltung systematisch für die Erreichung des guten ökologischen Zustands zu nutzen. Kleine Gemeinden sollten besser bei Planungsverfahren für eine naturnahe Gewässerumgestaltung unterstützt werden. Die ökologische Durchgängigkeit von der Quelle bis zur Mündung ist durch konsequenten Rückbau künstlicher Wanderbarrieren und Umgestaltung bestehender Wasserkraftanlagen herzustellen. Ein weiterer Ausbau von Wasserkraftanlagen sollte nicht erfolgen.

 

Chemikalien und Dünger aus der Landwirtschaft gelangen durch Verwehung und Abschwemmung in unsere Gewässer. Dies hat weitreichende Folgen für die Gesundheit der Menschen und auch für die Artenvielfalt. Für eine gewässerverträgliche Landwirtschaft fordern wir von der künftigen Landesregierung, Stickstoffeinträge in Wasserschutzgebieten zu minimieren und Gewässerrandstreifen mit zehn Metern Breite gesetzlich vorzuschreiben, auf denen das Ausbringen von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln, stickstoffhaltigen Düngern und Gülle verboten ist. Darüber hinaus sollte auch für Landnutzer*innen ein Wassernutzungsentgelt für die Entnahme von Grund- sowie Oberflächenwasser für landwirtschaftliche Bewässerung erhoben werden.

 

Der Hochwasserschutz durch Deiche beeinflusst die Dynamik der Fließsysteme und damit das ökologische Wirkungsgefüge der Auen. Wir fordern von der künftigen Landeregierung Vorrang von ökologischem Hochwasserschutz gegenüber technischem Hochwasserschutz. Sollten doch Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes durchgeführt werden, ist auf Einklang mit der WRRL zu achten. Außerdem fordern wir einen verbesserten Wasserrückhalt in der Fläche, den Flüssen mehr Raum zu geben und Auen wieder an die Fließgewässer anzubinden.

 

Nach wie vor wirken die Effekte des aktiven sowie ehemaligen Braunkohletagebaus auf die Gewässer in der Lausitz ein. Sowohl die oberirdischen Gewässer, als auch die Grundwasservorkommen sind in der Bergbauregion stark in ihrer Menge und Qualität beeinträchtigt. Wir fordern von der künftigen Landesregierung den schnellstmöglichen Ausstieg aus der Braunkohle, da deren Abbau Landschaften, Ökosysteme, Gewässernetze und Wasserhaushalt irreversibel zerstört. Alle entstehenden Kosten durch die Sulfat- und Eisenbelastung aus den aktiven Tagebauen müssen durch den Bergbaubetreiber übernommen werden. Die Landesregierung muss ökologisch vertretbare Konzepte zur Sanierung der belasteten Gewässer und zum Umgang anfallender kontaminierter Schlämme vorlegen. Pläne zur Verklappung der Eisenockerschlämme in intakte Gewässer halten wir nicht für akzeptabel.

 

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7 Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE)

 

Die neue Landesregierung darf den von internationaler Seite erteilten und wichtigen Auftrag der Integration von BNE in Brandenburger Bildungsinstitutionen nicht vernachlässigen, sondern muss diesen stärken und auf breiter Ebene umsetzen. Wir fordern von der künftigen Landesregierung die konsequente Bekanntmachung der UN-Nach­haltigkeitsziele und stärkere sowie kontinuierliche Förderung der BNE als wichtigen Baustein für das Gelingen von deren Umsetzung. Der neue Rahmenlehrplan 2017/18 muss im Sinne der BNE ausgebaut werden und ausreichend qualifizierte Lehrkräfte eingestellt werden. Das "Jetzt Jugendforum Zukunftsfähigkeit" sowie andere BNE-Projekte müssen eine langfristige Förderperspektive erhalten und das Freiwillige ökologische Jahr abgesichert werden. Außerdem fordern wir die Stärkung und den Erhalt kompetenter Anlaufstellen durch finan­zielle Perspektiven für Einrichtungen wie das Haus der Natur, das Landesbüro anerkannter Naturschutz­verbände sowie eine kontinuierliche Förderung von Stellen für Bildungsreferent*innen.

 

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8 Bürgerbeteiligung

 

Eine breitere Bürgerbeteiligung ist geeignet, Fehlentwicklungen im ökologischen Bereich frühzeitig zu verhin­dern. Gleichzeitig ist die frühzeitige und umfangreiche Beteiligung der Öffentlichkeit geeignet, die Akzeptanz des Verwaltungshandelns zu erhöhen. Wir fordern von der künftigen Landesregierung Bürgerentscheide auf der Ebene von Städten und Gemeinden auch für die Bauleitplanung zu ermöglichen. Bei Volksbegehren soll auch die Straßensammlung erlaubt werden. Wir fordern außerdem auch für tierschutzrechtliche Aspekte eine Verbandsklage zu schaffen und die verbindliche Beteiligung von Umweltverbänden bei Bauleitplanung.

 

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9 Ehrenamt

 

Unsere Umwelt braucht kompetente Anwält*innen, aktive Naturschutzpraktiker*innen, kundige Artspezia­list*innen und wendige Multiplikator*innen - und das sind die ehrenamtlichen Umwelt- und Naturschüt­zer*innen. Wir fordern von der künftigen Landesregierung die Stärkung der Kompetenzen von Beiräten, (bspw. Naturschutz­beiräte), die frühzeitige und verbindliche Beteiligung der Umweltvereinigungen an Planungs­verfahren und ein besseres Informationsrecht. Wir fordern außerdem einen regelmäßigen Austausch zwischen Ehrenamt und Hauptamt auf Landesebene sowie eine zuverlässige Unterstützung der Umweltvereinigungen für Wahrnehmung ihrer umweltrechtlichen Kompetenzen. Dabei darf die ehrenamtliche Arbeit nicht aufgeweicht werden, durch Anerkennung oder Unterstützung von Vereinigungen, die sich vorrangig Nutzerinteressen widmen. Wir wünschen uns eine Partnerschaft der Landesregierung mit den Umweltvereinigungen für einen Umwelt- und Naturschutz in einer demokratischen, solidarischen und offenen Gesellschaft.

 

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Impressum

 

Gemeinsame Position der Umweltverbände, Stand 03/2019:

 
 
 
 
 
 

NABU Brandenburg

Haus der Natur

Lindenstraße 34

14467 Potsdam

Tel: 0331 - 201 55 70

Fax: 0331 - 201 55 77

info [at] NABU-Brandenburg.de

 
 
 
 
 
 

BUND Brandenburg

Mauerstr. 1

14469 Potsdam

Tel: 0331 - 703 997 01

Fax: 0331 - 703 997 99

bund.brandenburg [at] bund.net

 
 
 
 
 
 

Die NaturFreunde Brandenburg

Haus der Natur

Lindenstraße 34

14467 Potsdam

Tel: 0331 - 201 55 41

mail [at] naturfreunde-brandenburg.de

 
 
 
 
 
 

NAJU Brandenburg

Haus der Natur

Lindenstraße 34

14467 Potsdam

Tel. 0331 - 201 55 75

lgs [at] naju-brandenburg.de

 
 
 
 
 
 

BUNDjugend Brandenburg

Mauerstr. 1

14469 Potsdam

Tel: 0331 - 703 997 33

Fax: 0331 - 703 997 99

mail [at] bundjugend-brandenburg.de

 
 
 
 
 
 

Naturfreundejugend Brandenburg

Schulstraße 9

14482 Potsdam

Tel: 0331 - 581 32 20

schreib.uns [at] nfj-brb.de

 
 
 
 
 
 

VCD Brandenburg

Haus der Natur

Lindenstr. 34

14467 Potsdam

Tel: 0331 - 201 55 60

Fax: 0331 - 201 55 66

info [at] vcd-brandenburg.de

 
 
 
 
 
 

ADFC Brandenburg

Gutenbergstraße 76

14467 Potsdam

Tel: 03 31 - 280 05 95

Fax: 03 31 - 270 70 77

brandenburg [at] adfc.de

 
 
 
 
 
 

Grüne Liga Brandenburg

Haus der Natur

Lindenstraße 34

14467 Potsdam

Tel: 0331 - 201 55 20

Fax: 0331 - 201 55 22

potsdam [at]grueneliga-brandenburg.de