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Gemeinsame Pressemitteilung der Grünen Liga Brandenburg e.V. und des NABU Brandenburg e.V.

Naturschutzverbände NABU und Grüne Liga legen OVG Beschwerdebegründung vor

Ausnahmegenehmigung für Tötung streng geschützter Tiere notwendig

Potsdam, 14.12.2020: Der NABU und die Grüne Liga Brandenburg haben heute Morgen dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Zusammenhang mit der Rodung weiterer Waldflächen auf dem Tesla-Gelände in Grünheide ihre 39-seitige Beschwerdebegründung vorgelegt.

Tesla hatte versucht, in nur zwei Monaten im Herbst und mit unzureichendem Methodenspektrum streng geschützte Zauneidechsen und Schlingnattern vom Baugelände abfangen zu lassen. Das Gutachten einer bundesweit anerkannten Reptilien-Expertin hat dabei sehr eindrucksvoll die Annahme der Naturschutz­verbände bestätigt, dass solche Umsiedlungsmaßnahmen nicht geeignet sind, um die hier beheimateten Vorkommen hinreichend zu schützen. Vielmehr befindet sich der größte Teil dieser interessanten Tiere noch immer auf der Fläche, gut verborgen in ihren Winterquartieren in Erd- und Wurzelhöhlen. Die Rodung der Stubben und das Befahren des Waldbodens mit schweren Rodungsmaschinen zerstört diese Quartiere und tötet die Tiere.

 

"Ohne eine Ausnahmezulassung, die Tesla auch die Tötung dieser Tiere erlauben würde, ist eine Rodung derzeit naturschutzrechtlich nicht zulässig", stellt Thorsten Deppner, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Experte für Umweltrecht, fest. Ob eine solche Ausnahmezulassung hier möglich ist, sei auch angesichts der strengen europarechtlichen Voraussetzungen derzeit offen und bedürfte einer eingehenden Prüfung sowie einer gesonderten Beteiligung der Naturschutzverbände.

 

"Tesla definiert sich selbst als zukunftsweisendes Unternehmen und darf dabei nicht nur die Klimakrise im Blick haben, sondern muss die globale Krise der Artenvielfalt mit betrachten", fordert Christiane Schröder, Geschäftsführerin des NABU Landesverbandes Brandenburg. "Wir erwarten auch und erst recht von einem solchen Investor, dass er sich an Naturschutzrecht hält und sein Möglichstes tut, um den negativen Einfluss seiner Fabrik so gering wie möglich zu halten."

 

Wenn der Zeitdruck dieses Projekts tatsächlich eine so große öffentliche Bedeutung besitzt, dass der Erhalt streng geschützter Arten keine Rolle mehr spielt, dann müssen Tesla und das Landesamt für Umwelt damit auch rechtskonform umgehen und solide Ausnahmeentscheidungen treffen. Per Bescheid so zu tun, als gäbe es hier keine Betroffenheit, ist absolut unseriös.

 

Neben den artenschutzrechtlichen Bedenken begründen die Naturschutzvereinigungen ihre Beschwerde auch damit, dass die engen rechtlichen Voraussetzungen für diese erneute Zulassung des vorzeitigen Beginns nicht mehr vorliegen. Michael Ganschow, Geschäftsführer des Grüne Liga Brandenburg e. V. führt dazu aus: "Diese Rodung kann nicht in angemessener Zeit rückgängig gemacht werden und angesichts der bereits aufgewendeten enormen Investitions- und der bereitzuhaltenden Wiederherstellungskosten steigt der Druck auf die Genehmigungsbehörde, die Genehmigung schließlich in jedem Fall zu erteilen, auf ein rechtlich nicht mehr zulässiges Maß."

 

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