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Gemeinsame Pressemitteilung der Grünen Liga Brandenburg e.V. und des NABU Brandenburg e.V.

Sicherheitsleistungen Tesla Manufacturing Brandenburg SE

 

Potsdam, 24.12.2020: NABU und Grüne Liga Brandenburg kritisieren die deutliche Ab­schwä­chung der Auflagen für die weitere Errichtung der Tesla-Gigafactory scharf. Das Entgegenkommen des LfU im Hinblick auf die notwendigen Sicherheitsleistungen für die weiteren Zulassungen des vorzeitigen Be­ginns im gestrigen Änderungsbescheid sind fachlich nicht zu rechtfertigen und vor dem Hinter­grund der von Tesla zur Schau getra­genen Unbekümmertheit bei der Einhaltung von Zusagen nicht nachvollziehbar.

Dieses Vorgehen der Behörden widerspricht allen bisherigen Beteuerungen der Regierungsvertreter, es gäbe keine rechtliche Sonderbehandlung für Tesla.

 

Bitte berücksichtigen Sie den beiliegenden Brief an das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz als fachaufsichtsführende Behörde.

 
 
 
 
 
 

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz

Minister Axel Vogel

Postfach 601150

14411 Potsdam

 

Vorab per Mail

 

Potsdam, 24.12.2020

 

Sicherheitsleistungen Tesla Manufacturing Brandenburg SE

 

Sehr geehrter Herr Minister,

 

offensichtlich aufgrund einer Weisung Ihres Ministeriums als Fachaufsicht hat das Landesamt für Umwelt (LfU) den Bescheid für die notwendige Erbringung der Sicherheitsleistung für die bisher erteilten Zulassungen des vorzeitigen Baubeginns wesentlich abgeschwächt.

 

Mit Bescheid vom 17.12 2020 hatte das LfU festgelegt, dass die Sicherheitsleistung für die erteilte Zulassung des vorzeitigen Beginns von Rodungsarbeiten auf weiteren 82,8ha Waldfläche sowie für die bisher erteilten Zulassungen bis zum 4.1.2021 zu erbringen ist. Ohne fristgerechte Hinterlegung dieser Summe würden die bisher erteilten Zulassungen im Wege einer auflösenden Bedingung erlöschen. Das LfU hatte weiterhin verfügt, dass bis zur Zahlung der Sicherheitsleistung die Bautätigkeiten ruhen müssen und die Zulassungen bei Missachtung erlöschen würden.

 
 
 
 
 
 

Mit Änderungsbescheid vom 23.12.2020 ist die Erbringung der Sicherheitsleistungen auf den 15.1.2021 verlängert worden. Es wird zugestanden, dass auch andere Formen der Sicherung erbracht werden können. Auch können die Arbeiten unabhängig von der Zahlung der Sicherheitsleistung fortgesetzt werden. Sicherheitsleistungen sind im Fall des vorzeitigen Baubeginns erforderlich, um einen notwendigen Rückbau finanziell abzusichern, sollte es nicht zu einer endgültigen Genehmigung kommen. Tesla baut in fast fertig gestellte Fabrikgebäude bereits die Fertigungsstrecken ein, nur aufgrund von Zulassungen des vorzeitigen Baubeginns, ohne dass der Genehmigungsbescheid vorliegt.

 

Es ist nicht nachvollziehbar, dass Tesla durch den Änderungsbescheid derart begünstigt wird. Auch ist der Verzicht auf die Erbringung der Sicherheit vor Maßnahmenbeginn nicht nachvollziehbar – soll die Sicherheit doch gerade dazu dienen, die Rückgängigmachung eben dieser Maßnahmen finanziell abzusichern. Darüber hinaus soll Tesla wohl eine andere, sehr viel schwächere Form der Sicherheitsleistung ermöglicht werden. Patronatserklärungen einer Muttergesellschaft zugunsten einer Tochtergesellschaft haben nur einen begrenzten Wert. Schließlich erscheint es vor dem Hintergrund der Unbekümmertheit, mit der sich Tesla offenbar nicht an verbindliche Zusagen hält, nicht nachvollziehbar, warum dem Unternehmen weiter entgegengekommen werden soll. Es ist nun an Tesla, zerstörtes Vertrauen wieder aufzubauen.

 

Vertreter der Landesregierung haben immer beteuert, dass Tesla in rechtlicher Sicht keine Vorzugsbehandlung erhält. Der jetzt vorliegende Änderungsbescheid widerspricht eindeutig diesen Behauptungen. Es ist auch nicht zu begreifen, dass es dem Unternehmen Tesla nicht möglich sein soll, die geforderte Sicherheitsleistung zu erbringen und fristgerecht zu hinterlegen.

 

Wir fordern, dass Tesla unverzüglich die geforderte Sicherheitsleistung hinterlegt. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Genehmigungsbehörde nicht unter einen unzulässigen Druck für die Bearbeitung des Verfahrens gerät und ein ggf. notwendiger Rückbau nicht zu Lasten des Steuerzahlers umgesetzt werden muss.

 

Diesen Brief machen wir auch der Öffentlichkeit zugänglich.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Friedhelm Schmitz-Jersch

Landesvorsitzender NABU Brandenburg

 

Heinz-Herwig Mascher

Landesvorsitzender Grüne Liga Brandenburg