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Presseerklärung der Grünen Liga Brandenburg e.V.

Grüne Liga Brandenburg legt erneut Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan der Stadt Baruth/Mark für das Red-Bull-Dosenwerk ein

Umweltverband kritisiert gerichtliche Entscheidung des Oberwaltungsgerichts Berlin Brandenburg

Potsdam, 28.20.2026: Der Grüne Liga Brandenburg e. V. hat wie angekündigt den Normenkontrollantrag und einen Eilantrag gegen den neuen Bebauungsplan für die geplante Erweiterung des Getränkestandorts von Red Bull und Rauch sowie den Bau eines Dosenwerks des Herstellers Ball in Baruth / Mark eingereicht. Auf 134 Seiten begründet der Umweltverband, warum der Bebauungsplan aus seiner Sicht weiterhin rechtswidrig ist.

Dieser Eilantrag war zwingend geboten, um die Rodung des betroffenen Waldes aufgrund einer sogenannten "Zulassung vorzeitigen Beginns" zu verhindern. Bereits mit seiner Eil-Entscheidung im Frühjahr 2026 hatte der zweite Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) die Bedeutung der planungsrechtlichen Voraussetzungen deutlich gemacht.

 

Nun hat dasselbe Gericht unter einer veränderten Besetzung am späten Abend des 27. Oktober 2026 einen genau gegenteiligen Beschluss gefasst und auf nur fünf Seiten die beantragte Zwischenverfügung zur Aussetzung des Bebauungsplanes abgelehnt.

 

"Damit ist das Vertrauen in eine stabile und am effektiven Rechtsschutz orientierte gerichtliche Entscheidung mehr als erschüttert. Aus unserer Sicht hätte das Gericht sich für die Prüfung der Rechtmäßigkeit des neuen Bebauungsplanes wie auch schon im Februar diesen Jahres die notwendige Zeit nehmen müssen. Dies wäre nur über eine Aussetzung des Vollzuges des Bebauungsplans durch eine Zwischenentscheidung möglich gewesen," so Heinz-Herwig Mascher, Vorsitzender des Grüne Liga Brandenburg e. V..

 

Rechtsanwalt Tim Stähle dazu: "Das Gericht hat leider die Chance nicht genutzt, sich durch eine vorläufige Aussetzung des Bebauungsplans mehr Zeit für die Sach-Prüfung zu verschaffen. Es hat den Ball der Genehmigungsbehörde zugeschoben. Wenn diese nun die Genehmigung für die Waldrodung zeitnah erteilt, wird der Wald leider in wenigen Stunden Vergangenheit sein."

 

"Etikettenschwindel" Sondergebiet?

Die Stadt Baruth / Mark hat den neuen Bebauungsplan in der Sonderausgabe des Amtsblattes der Stadt Baruth / Mark vom "Freitag den 24. Oktober 2026" – gemeint war der 23. Oktober – bekannt gemacht. Vorgesehen ist im Bebauungsplan, anders als zuvor, kein Industriegebiet, sondern ein Sondergebiet für das Dosenwerk und einen bislang nicht näher konkretisierten Logistikstandort.

 

Für den Grüne Liga Brandenburg e. V. ist die neue Festsetzung keine Lösung, sondernein Versuch, eine planerische Konfliktbewältigung etwa beimImmissionsschutz zuvermeiden. Auch verdeutlichen Planungsinhalt und Planungswille, dass es der Stadt um die Erweiterung eines Industriegebietes ging.

 
 
 
 
 
 

"Die Stadt hat mit der Festsetzung "Sondergebiet" einen Weg gewählt, den sie nicht ernsthaft will. Tatsächlich beabsichtigt sie ein Industriegebiet. Die Rechtsprechung bezeichnet einen solchen Fall als "Etikettenschwindel"," so Rechtsanwalt Tim Stähle.

 

Waldsperrung rechtswidrig?

Dem Grüne Liga Brandenburg e. V. liegt ein Schreiben der zuständigen Forstbehörde vor, aus dem hervorgeht, dass für die Sperrung des betroffenen Waldgrundstücks keine Genehmigung nach dem Landeswaldgesetz vorliegt. Trotz des gesetzlich garantierten Waldbetretungsrechts ist ein Teil des Bebauungsplangebietes abgesperrt. Dies wirft Fragen auf und unterstreicht die Dringlichkeit einer rechtlichen Prüfung, bevor weitere Schritte in Richtung Rodung erfolgen.

 

Rechtsschutz darf nicht ausgehebelt werden

Der Grüne Liga Brandenburg e. V. begrüßt, dass die Bürgermeisterin Jenny Hahn die amtliche Bekanntmachung des geänderten Bebauungsplanes in einer Sonderausgabe des Amtsblattes veranlasst hat. Dies ermöglicht nun den dringlichen Rechtsschutz gegen den Bebauungsplan.

 

"Nur eine unabhängige Justiz als unverzichtbare Säule des Rechtsstaates wirkt einem um sich greifenden Vertrauensverlust der Bürger entgegen. Angesichts politischer und wirtschaftlicher Einflussnahme muss sichergestellt sein, dass der Bürger auch richterliche Entscheidungen gestützt auf Recht und Gesetz nachvollziehen kann," so Heinz-Herwig Mascher, Vorsitzender des Grüne Liga Brandenburg e. V..

 

Der Verband wird das Verfahren trotzdem konsequent weiterführen. Ziel ist es, die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans zu klären, aber auch zu verhindern, dass durch eine vorzeitige Rodung unumkehrbare Tatsachen geschaffen werden.

 

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