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3 Energie und Klima

 

Für einen konsequenten Klimaschutz braucht es ein brandenburgisches Klimaschutzgesetz, welches das zur Erreichung des Pariser Klimaabkommens notwendige Ziel von maximal 20 Millionen t CO2 in 2030 sowie Klimaneutralität in 2050 verbindlich festschreibt

 

Eine Steigerung der Energieeffizienz ist für das Gelingen der Umstellung auf 100 Prozent erneuerbare Energien dringend notwendig. Besonders im Bereich der Gebäudesanierung und im Verkehr sind dafür in Zukunft zusätzliche Maßnahmen nötig. Wir fordern von der künftigen Landesregierung die Ergreifung wirksamer Maßnahmen, um den Endenergieverbrauch in Brandenburg bis 2030 um mindestens 22 Prozent gegenüber 2014 zu senken.

 

Der Kohleausstieg in Brandenburg muss bis 2030 erfolgen, um die Einhaltung der Pariser Klimaziele zu gewährleisten. Die Kohleverbrennung in Jänschwalde muss unabhängig vom Fortschritt des dort geplanten "Innovationsprojektes" allerspätestens 2025 beendet werden. Die Landesregierung muss den Strukturwandel zügig und mit hoher Priorität vorantreiben und dabei auf nachhaltige Projekte achten, die eine CO2-neutrale Zukunft ermöglichen und die Zivilgesellschaft einbinden. Zum erfolgreichen Strukturwandel gehört auch, für Planungssicherheit für die Menschen in Proschim zu sorgen, welche nach wie vor von der Umsiedelung für den neuen Tagebau Welzow-Süd II bedroht sind. Sie muss neue Tagebaue - und das ist ausdrücklich auch der Tagebau Welzow-Süd II – im Landesentwicklungsplan grundsätzlich ausschließen und den Braunkohlenplan Welzow-Süd II aufheben. Außerdem müssen zur insolvenzfesten Sicherung der Rückstellungen Sicherheitsleistungen von der LEAG eingefordert werden.

 

Die Effizienzsteigerung muss oberste Priorität erhalten, um den notwendigen Ausbau der Windenergie und die damit verbundenen Auswirkungen für Anwohner*innen und Umwelt auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Wir fordern von der künftigen Landeregierung, den notwendigen Windkraftausbau naturverträglich zu gestalten. Das heißt: Verzicht auf Windkraftanlagen im Wald, Vorschreiben aller planerischen sowie technischen Möglichkeiten zur Verringerung von Vogel- und Fledermausschlag, bessere Kontrolle der Einhaltung von naturschutzfachlichen Auflagen. Zur Erhöhung der Akzeptanz von Windkraftanlagen sollten Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung in Antrags- und Genehmigungspraxis verstärkt werden sowie eine frühzeitige Verbändebeteiligung erfolgen.

 

Bei der Energiegewinnung aus Biomasse wurde das Ziel der brandenburgischen Energiestrategie für 2030 bereits übererfüllt. Da bereits jetzt negative Auswirkungen auf Natur und Umwelt festzustellen sind, muss die Biomasse gedrosselt werden. Wir fordern von der künftigen Landesregierung, den Anbau von alternativen Energiepflanzen mit Blühaspekt und die Verwendung von Reststoffen durch finanzielle Anreize attraktiver zu machen und stets die Gesamtklimabilanz der Biomasse-Energie zu berücksichtigen.

 

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